Honorar und Erstattung

Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte:

Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist daher grundsätzlich nicht möglich.

Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor Beginn der Behandlung erläutere ich Ihnen das geplante Vorgehen, informiere Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten und erkläre Ihnen den Ablauf der Abrechnung.

Nach der Behandlung erhalten Sie eine persönliche Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese können Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif sowie den geltenden Beihilfe- oder Versicherungsbestimmungen.

In bestimmten Fällen kann vor Behandlungsbeginn eine individuelle Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOÄ getroffen werden. Das Honorar wird in diesem Fall vor Beginn der Behandlung transparent mit Ihnen vereinbart.

Orientierung für Selbstzahlende:

Eine Behandlung ist sowohl für Privatversicherte als auch für Selbstzahlende möglich. Vor Beginn der Behandlung informiere ich Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Ersttermin (Orientierungswert): in der Regel 150–350 €
Die Höhe des Honorars richtet sich nach der individuellen Fragestellung, dem erforderlichen Untersuchungsumfang und der Gesprächsdauer. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Kosten für verordnete Arzneimittel:

Die Kosten für verordnete Arzneimittel sind nicht Bestandteil der ärztlichen Rechnung. Ob und in welchem Umfang diese erstattet werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif sowie den geltenden Erstattungsregelungen.

Weitere Informationen zu meinen medizinischen Leistungen finden Sie unter Psychiatrische Behandlung.

Nach oben scrollen